Angehörige
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, verändert sich das Leben aller Angehörigen. Im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung geht der Gesetzgeber davon aus, dass viele Menschen von Mitgliedern einer Familie im Ehrenamt gepflegt werden. Dabei sind Angehörige Menschen, die entweder über das Blut oder über Heirat oder Verpartnerung verwandt sind.
Die Soziale Pflegeversicherung erkennt die Leistung pflegender Angehöriger an und unterstützt sie durch verschiedene Angebote. Außerdem schützt das Arbeitsrecht pflegende Angehörige in bestimmten Situationen.
Wichtige Leistungen und Rechte für pflegende Angehörige:
- Pflegegeld – Die pflegebedürftige Person kann das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeben
- Verhinderungspflege – Wenn Sie als pflegende Person selbst ausfallen, übernimmt die Pflegekasse eine Ersatzpflege
- Rentenversicherung – Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche erwerben
- Pflegezeit und Familienpflegezeit – Das Arbeitsrecht ermöglicht es, die Arbeitszeit für die Pflege zu reduzieren oder vorübergehend ganz auszusetzen
- Entlastungsbetrag – Monatlich steht ein Betrag für Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung
Viele ehrenamtlich pflegende Angehörige suchen Unterstützung und Beratung und Begleitung. Als Fachanwältin für Sozialrecht berate ich Sie umfassend über Ihre gesetzlichen Möglichkeiten, auch um die eigenen Ressourcen schonen zu können.