Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit ereignet und zu einer Verletzung oder Erkrankung führt. Zuständig für die Absicherung bei Arbeitsunfällen ist nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung – also die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und – wenn nötig – auch für eine dauerhafte Rente, wenn die Folgen des Unfalls langfristig die Erwerbsfähigkeit einschränken. Doch damit diese Leistungen fließen, muss der Unfall zunächst als Arbeitsunfall anerkannt werden. Genau hier beginnen viele Probleme: Die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung ab, stuft die Verletzungsfolgen zu niedrig ein oder verweigert bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen.
Wichtige Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen sind:
- Anerkennung – Wurde der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt? Was tun bei Ablehnung?
- Wegeunfall – Gilt auch der Hin- und Rückweg zur Arbeit als versichert?
- Verletztengeld – Welche finanzielle Unterstützung erhalten Sie während der Arbeitsunfähigkeit?
- Unfallrente – Besteht nach dem Unfall ein dauerhafter Anspruch auf eine Rente?
Wer nach einem Arbeitsunfall kämpft – sei es um die Anerkennung, die richtige Behandlung oder eine angemessene Rente – sollte seine Rechte kennen. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, Bescheide der Berufsgenossenschaft zu prüfen, Widerspruch einzulegen und Ihre Ansprüche konsequent zu verfolgen.