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Behindertentestament

Menschen mit Behinderung erhalten nicht selten Leistungen der Eingliederungshilfe. Da es sich um Leistungen der staatlichen Fürsorge handelt, sind im Gesetz Vermögensgrenzen festgelegt. Werden diese Grenzen überschritten, kann der Leistungsträger den Menschen mit Behinderung zu einem Kostenbeitrag heranziehen.Eine Art, eine letztwillige Verfügung zugunsten eines Menschen mit Behinderung aufzusetzen, ohne dass die Vermögensgrenzen überschritten werden, ist die Errichtung eines Behindertentestaments. Die Idee dabei ist, dem Menschen mit Behinderung etwas vererben zu können und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten bleiben.

Das funktioniert in der Regel durch die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie einer Dauertestamentsvollstreckung.

Warum ist das so wichtig?

  • Bedarfsdeckende Leistungen – Viele Sozialleistungen, zum Beispiel die Grundsicherung, werden gewährt, wenn das Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt
  • Pflichtteilsansprüche – Auch diese müssen bei der Planung berücksichtigt werden

Ein Behindertentestament ist rechtlich komplex und ist auf jeden Fall individuell auf die Situation der Beteiligten abzustimmen. 

Als Fachanwältin für Sozialrecht berate ich Sie bei der Erstellung eines Behindertentestaments und begleite Sie nach ihren Wünschen.