Beihilfe
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie bestimmte andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie im Krankheitsfall Beihilfe – einen Zuschuss des Dienstherrn (also des Staates oder des Landes) zu den Kosten der Krankenbehandlung.
Die Beihilfevorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und in ihrer Sprache schwer verständlich. Hinzu kommt, dass Beihilfestellen Anträge immer wieder ganz oder teilweise ablehnen, oft mit Verweis auf fehlende Nachweise, nicht anerkannte Behandlungen oder formale Gründe.
Häufige Probleme im Bereich Beihilfe:
- Ablehnung von Behandlungskosten – Zum Beispiel bei alternativen Heilmethoden, Zahnbehandlungen oder bestimmten Hilfsmitteln
- Berechnungsfehler – Wurde der richtige Beihilfesatz angewendet?
- Pflegebeihilfe – Welche Leistungen stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen bei Pflegebedürftigkeit zu?
Gegen einen ablehnenden Beihilfebescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten hängen stark davon ab, wie der Widerspruch begründet wird. Ich kenne die typischen Ablehnungsgründe und helfe Ihnen, gezielt und wirkungsvoll vorzugehen – damit Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie als Beamtin oder Beamter, Richter oder Richterin einen Anspruch haben.