Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist die zentrale Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Sie hat das Ziel, Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung zu befähigen, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, in der Schule, im Beruf, in der Freizeit und im Alltag.
Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen von der Schulbegleitung über die persönliche Assistenz bis hin zur Unterstützung im Wohnen und im Arbeitsbereich. Zuständig sind die jeweiligen Träger der Eingliederungshilfe, also in der Regel die Bundesländer oder Landschaftsverbände.
Typische Leistungen der Eingliederungshilfe:
- Leistungen zur Bildung – Schulbegleitung, Unterstützung in der Ausbildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe – Persönliche Assistenz, Unterstützung bei Aktivitäten in der Freizeit
- Leistungen zum Wohnen – Unterstütztes Wohnen, Wohngemeinschaften, Wohnheime
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Budget für Arbeit
Viele Verfahren zur Bewilligung von Eingliederungshilfe enthalten immer wieder Unstimmigkeiten oder fachliche Fehler.
Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, den aufreichend formulierten Antrag zu stellen, den Bedarf nachvollziehbar und individuell darzustellen und durchzusetzen im Verwaltungsverfahren und vor Gericht.