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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die große Mehrheit der Menschen in Deutschland die wichtige Versicherung gegen das Risiko Krankheit. Sie übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und viele weitere medizinische Leistungen. Der gesetzlichen Krankenversicherung liegen viele gesetzliche Regelung zu Grunde, und folglich kommt es immer wieder zu Entscheidungen, die dem Willen der Versicherten nicht entsprechen.

Krankenkassen lehnen Leistungen immer wieder mit dem Hinweis ab, diese seien „nicht medizinisch notwendig" oder „nicht im Leistungskatalog enthalten". Für Versicherte ist es jedoch oft schwer zu beurteilen, ob eine solche Ablehnung rechtmäßig ist. In den gesetzlichen Regelungen finden sich Vorschriften, die es den Versicherten ermöglichen, gegen Ablehnungen vorzugehen.

Häufige Streitpunkte mit der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Leistungsablehnung – Zum Beispiel bei Hilfsmitteln, Heilmitteln oder bestimmten Therapien
  • Krankengeld – Wann besteht Anspruch, und was tun bei Ablehnung oder Kürzung?
  • Kostenerstattung – Unter welchen Bedingungen können selbst bezahlte Leistungen erstattet werden?

Wenn Ihre Krankenkasse eine Leistung ablehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen – innerhalb einer bestimmten Frist. Dieser Widerspruch hat gute Erfolgsaussichten, wenn der Widerspruch fundiert begründet wird. Ich helfe Ihnen dabei, den Bescheid zu verstehen und effektiv vorzugehen.