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Häusliche Pflege

Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben. Die häusliche Pflege macht genau das möglich: Sie unterstützt Menschen dabei, trotz Pflegebedarf in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben – sei es durch die Hilfe von Angehörigen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Kombination aus beidem.

Die Soziale Pflegeversicherung unterstützt die Organisation der häuslichen Pflege mit unterschiedlichen Leistungen. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt von dem jeweilig anerkannten Pflegegrad ab.

Wichtige Leistungen der häuslichen Pflege im Überblick:

  • Pflegegeld – Wer von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, erhält monatlich Pflegegeld, das frei verwendet werden kann
  • Pflegesachleistungen – Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann Sachleistungen in Anspruch nehmen
  • Kombinationsleistung – Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden
  • Verhinderungspflege – Wenn die pflegende Person selbst ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege
  • Kurzzeitpflege – Vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Entlastungsbetrag – Ein monatlicher Geldbetrag, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzbar ist 

Viele Betroffene nutzen nicht alle Leistungen, auf die sie Anspruch haben. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, den Leistungsumfang auszuschöpfen und bei Ablehnungen oder Kürzungen durch die Pflegekasse wirksam vorzugehen.