Heimrecht
Das Heimrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre Pflegeeinrichtungen.
Rahmenbedingungen ergeben sich aus unter anderem aus der Sozialen Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, dem Mietrecht, dem Ordnungsrecht, dem Schwerbehindertenrecht, dem Strafrecht, dem Heimrecht und länderspezifischen Regeln.
Im Mittelpunkt steht der Schutz der Würde und der Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen. Ziel ist, dass Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, das ihren individuellen Wünschen und Bedarfen entspricht.
Wichtige Inhalte des Heimrechts:
- Heimvertrag – Welche Angaben muss der Vertrag enthalten, und welche Klauseln sind unzulässig?
- Qualitätsstandards – Welche Anforderungen gelten für Personal, Räume und Pflege?
- Mitbestimmung – Wie können Bewohnende oder Angehörige an der Organisation im Heimbeirat teilnehmen?
- Kündigung durch das Heim – Unter welchen Bedingungen darf eine Einrichtung den Vertrag kündigen?
Wenn Sie als Angehörige und Zugehörige oder als Bewohner und Bewohnerin merken, dass ein Pflegeheim seine Pflichten nicht erfüllt, ist es an der Zeit, sich sich rechtliche Unterstützung holen. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, die Situation rechtlich einzuschätzen und Lösungen zu erarbeiten und durchzusetzen.