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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände oder technische Geräte, die Menschen dabei helfen, Behinderungen oder Einschränkungen auszugleichen und ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Dazu gehören zum Beispiel Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen, Kommunikationshilfen oder spezielle Badezimmerausstattungen. Die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX haben auf Antrag die Kosten zu übernehmen, je nach Situation und Hilfsmitteln.

Auch die Versorgung mit dem angemessenen Hilfsmittel ist ein häufiger Streitpunkt: Leistungsträger bieten immer wieder Produkte einer anerkannten standardisierten Qualität an, obwohl ein individuell angepasstes Hilfsmittel medizinisch erforderlich wäre.

Typische Fragen im Hilfsmittelrecht:

  • Welcher Träger ist zuständig? – Krankenkasse, Pflegekasse, Unfallversicherung oder Eingliederungshilfe?
  • Was steht im Hilfsmittelverzeichnis? – Welche Produkte werden grundsätzlich übernommen?
  • Was ist bei Ablehnung zu tun? – Widerspruch einlegen und mit medizinischem Nachweis begründen
  • Individuell angepasste Hilfsmittel – Wann haben Sie Anspruch auf mehr als das Standardprodukt?
  • Reparatur und Ersatz – Wer zahlt, wenn ein Hilfsmittel defekt oder veraltet ist?

Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, Ihren Anspruch auf die Versorgung mit einem Hilfsmittel durchzusetzen, von der Antragstellung bis zum Widerspruch oder der Klage gegen eine Ablehnung.