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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie sich wünschen, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können.

Sie dient dazu, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, ärztliche Entscheidungen mitzuprägen. Dazu wird von Ärzten geprüft, ob die Wünsche der Patientenverfügung so klar formuliert sind, dass sie auf die konkrete Situation anwendbar erscheinen.

Wichtige Inhalte einer Patientenverfügung:

  • Medizinische Maßnahmen – Zum Beispiel Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung: Was wünschen Sie?
  • Schmerzbehandlung - Welche Medikation wünschen Sie bei Schmerzen?
  • Palliativversorgung – Welche Behandlung wünschen Sie sich in einer palliativen Lebenssituation?

Eine Patientenverfügung ist im Idealfall schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben. Eine notarielle Beurkundung kann in bestimmten Fällen die Wirksamkeit erhöhen. Eine regelmäßige Aktualisierung und das Anfügen aktueller Arztberichte und Medikamentenblätter empfiehlt sich.

Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, eine rechtssichere und individuell auf Ihre Wünsche zugeschnittene Patientenverfügung zu erstellen.