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Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist eine Form der Unterstützung, die Menschen mit Behinderung dabei hilft, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Hier stehen Selbstbestimmung und Teilhabe im Mittelpunkt.

Persönliche Assistenz kann in vielen Lebensbereichen geleistet werden: bei der Körperpflege, im Haushalt, bei der Arbeit, in der Freizeit oder bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Der rechtliche Anspruch ergibt sich vor allem aus der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Wichtige Aspekte der persönlichen Assistenz:

  • Arbeitgebermodell – Menschen mit Behinderung können selbst als Arbeitgeber und Unternehmen auftreten und ihre Assistenzpersonen direkt anstellen
  • Gesamtplanverfahren – Die zuständigen Leistungsträger ermitteln gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung den Bedarf
  • Umfang und Inhalt – Definition der Tätigkeiten, die von der Assistenz umfasst sind
  • Finanzierung – Zuständigkeit der  Kostenträger 

Der Prozess, Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets zu erhalten, als Mensch mit Behinderung ist oft mühsam und mit vielen Hürden verbunden. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, den richtigen Träger zu finden, den Bedarf überzeugend darzustellen und Ihren Anspruch auf selbstbestimmte Unterstützung durchzusetzen.