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Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Sozialleistung: Anstatt Sach- oder Dienstleistungen zu erhalten, bekommt der Mensch mit Behinderung einen Geldbetrag – und kann damit selbst entscheiden, welche Unterstützung er in Anspruch nehmen möchte und von wem. Das stärkt die Selbstbestimmung und ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Hilfen.

Das Persönliche Budget kann im Rahmen der Eingliederungshilfe, der Pflegeversicherung oder anderer Sozialleistungen beantragt werden. Es eignet sich besonders für Menschen, die ihre Unterstützung eigenverantwortlich organisieren möchten – zum Beispiel indem sie eigene Assistenzpersonen anstellen oder frei wählen, welchen Dienst sie beauftragen.

Wichtige Aspekte des Persönlichen Budgets:

  • Antragstellung – Wo und wie wird das Persönliche Budget beantragt?
  • Bedarfsermittlung – Wie wird festgestellt, wie hoch das Budget sein soll?
  • Zielvereinbarung – Was soll mit dem Budget erreicht werden?
  • Abrechnung – Wie wird der Einsatz des Budgets nachgewiesen?
  • Kombinierbarkeit – Kann das Persönliche Budget mit anderen Leistungen kombiniert werden?

In der Praxis stoßen Betroffene beim Persönlichen Budget oft auf Hürden: Die Bedarfsermittlung ist unzureichend, das Budget zu niedrig angesetzt oder die Behörde ist mit dem Konzept nicht vertraut. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, das Persönliche Budget erfolgreich zu beantragen und durchzusetzen.