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Rehabilitation

Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, nach einer Krankheit, einem Unfall oder bei einer Behinderung die Teilhabe am Leben wiederherzustellen oder zu verbessern. Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, wieder arbeitsfähig zu werden, selbstständig zu leben oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Reha steht damit vor der Pflege: „Reha vor Pflege" ist ein zentraler Grundsatz des deutschen Sozialrechts.

Rehabilitationsleistungen können von unterschiedlichen Trägern erbracht werden, je nach Ursache der Erkrankung oder Behinderung und der Lebenssituation des Menschen. 

Zuständige Träger und Leistungsarten:

  • Rentenversicherung – Medizinische und berufliche Rehabilitation, wenn der Erhalt der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund steht
  • Unfallversicherung – Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Krankenversicherung – Medizinische Rehabilitation, zum Beispiel Anschlussheilbehandlungen
  • Bundesagentur für Arbeit – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Eingliederungshilfe – Rehabilitation für Menschen mit Behinderung

Probleme tauchen immer wieder auf, wenn Leistungsträger ihre Zuständigkeit ablehnen oder Leistungen nicht in dem Umfang bewilligen, der als notwendig anzuerkennen wäre. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, den richtigen Träger zu identifizieren, Ihren Anspruch durchzusetzen und gegen Ablehnungen wirksam vorzugehen.