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Schulbegleitung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf haben das Recht, gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule zu gehen. Damit das gelingt, brauchen viele von ihnen eine individuelle Assistenz – wie die Schulbegleitung. Eine Schulbegleiterin oder ein Schulbegleiter hilft dem Kind oder Jugendlichen im Schulalltag: beim Lernen, bei der Kommunikation, bei der allgemeinen Pflege.

Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Recht auf Teilhabe an Bildung. Zuständig für die Finanzierung können je nach Situation das Jugendamt (im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII), der Sozialhilfeträger (nach SGB IX). 

Häufige Herausforderungen bei der Schulbegleitung:

  • Ablehnung des Antrags – Die Behörde sieht keinen ausreichenden Bedarf
  • Unklare Zuständigkeit – Jugendamt, Sozialamt und Pflegekasse schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu
  • Stundenumfang – Die bewilligten Stunden reichen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken
  • Wechsel der Schulbegleitung – Kontinuität ist für viele Kinder besonders wichtig

Wenn der Antrag auf Finanzierung von Assistenzleistungen abgelehnt wurde oder der bewilligte Umfang nicht ausreichend erscheint, geben Sie nicht auf. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, den richtigen Kostenträger zu identifizieren, den Bedarf Ihres Kindes oder Jugendlichen rechtlich zu dokumentieren und die notwendige Unterstützung durchzusetzen.