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Selbstbestimmung

Selbstbestimmung ist das Recht, das eigene Leben nach den eigenen Vorstellungen und Bedarfen gestalten zu dürfen und ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Dabei ist die Selbstbestimmung ein entscheidender Aspekt der Teilhabe von allen Menschen am Leben in der Gesellschaft.

Bereiche, in denen Selbstbestimmung rechtlich relevant ist:

  • Wohnen – Das Recht, selbst zu entscheiden, ob man zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung lebt
  • Pflege – Das Recht, Art, Umfang und Anbieter der Pflege mitzubestimmen
  • Persönliches Budget – Die Möglichkeit, Leistungen in der Form zu erhalten, die frei gewählt wird
  • Wunsch- und Wahlrecht – Das gesetzlich verankerte Recht auf ein ordnungsgemäßes nach festen Regeln durchgeführtes Verwaltungsverfahren
  • Teilhabe – Das Recht, am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen entsprechend der individuellen Bedarfe und Bedürfnisse

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Recht auf Selbstbestimmung von einer Behörde, einem Pflegedienst oder einer Einrichtung nicht ausreichend respektiert wird, lohnt es sich, rechtliche Unterstützung einzuholen. Als Fachanwältin für Sozialrecht setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte formuliert werden und ein Weg, diese durchzusetzen, gefunden wird.