Soziale Pflegeversicherung
Die Soziale Pflegeversicherung dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Auf Antrag kann die Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse anerkannt werden. In den meisten Fällen beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), eine Begutachtung in der Häuslichkeit des Versicherten durchzuführen.
Typische Leistungen der Pflegeversicherung sind:
- Pflegegeld – Für Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden
- Pflegesachleistungen – Für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst
- Teilstationäre Pflege – Zum Beispiel Tages- oder Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege – Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt
- Entlastungsleistungen – Für zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote
In der Praxis kommt es häufig vor, dass der zugewiesene Pflegegrad als zu niedrig empfunden wird oder Leistungsanträge abgelehnt werden. Viele Betroffene und ihre Angehörigen wissen nicht, dass sie gegen solche Entscheidungen vorgehen können. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, die Einstufung zu prüfen, Widerspruch einzulegen und die Leistungen zu erhalten, die Ihnen tatsächlich zustehen.