Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das umfasst unter anderem die Bereiche Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und Kultur. Dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, und ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX hauptsächlich geregelt.
Bereiche der Teilhabe und die zugehörigen Leistungen:
- Teilhabe an Bildung – Schulbegleitung, inklusive Beschulung, Unterstützung in der Ausbildung
- Teilhabe am Arbeitsleben – Werkstätten, Budget für Arbeit, Unterstützte Beschäftigung
- Soziale Teilhabe – Persönliche Assistenz, Freizeitangebote, Mobilitätshilfen
- Teilhabe am Wohnen – Unterstütztes Wohnen, Wohngemeinschaften, ambulante Begleitung
In der Praxis werden Menschen mit Behinderungen immer wieder von der Gesellschaft behindert: Anträge werden abgelehnt, Leistungen sind unzureichend, Zuständigkeiten werden nicht anerkannt.
Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, Ihren Teilhabeanspruch klar zu benennen, den richtigen Träger zu finden und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.