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Wohngruppenzuschlag

Der Wohngruppenzuschlag ist eine spezielle Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben. Er beträgt derzeit 214 Euro pro Monat und soll die Kosten für eine Präsenzkraft mitfinanzieren, die die WG organisiert und koordiniert – also zum Beispiel Termine plant, Einkäufe koordiniert oder als Ansprechperson für die Bewohnerinnen und Bewohner da ist.

Der Wohngruppenzuschlag ist eine häufig übersehene Leistung. Viele Menschen in Pflege-WGs wissen gar nicht, dass sie diesen Zuschlag beantragen können – oder sie scheitern daran, die Voraussetzungen richtig nachzuweisen.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:

  • Die Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben
  • Sie muss in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben
  • Die WG muss selbstorganisiert sein – also nicht von einem Pflegeheimträger geführt werden
  • Mindestens zwei weitere Bewohnerinnen oder Bewohner müssen ebenfalls pflegebedürftig sein
  • Es muss eine Präsenzkraft geben, die gemeinschaftliche Aufgaben übernimmt

In der Praxis lehnen Pflegekassen den Wohngruppenzuschlag manchmal ab – mit der Begründung, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Häufig lässt sich jedoch durch eine genaue Prüfung und gegebenenfalls einen Widerspruch erreichen, dass der Zuschlag doch gewährt wird. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen zu prüfen, ob Ihr Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag berechtigt ist, und unterstütze Sie bei der Durchsetzung.