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Zugehörige

Der Begriff Zugehörige beschreibt Menschen, die einem pflegebedürftigen Menschen nahe stehen und ihn unterstützen, unabhängig davon, ob sie Angehörige oder Verwandte sind. 

Das können unter anderem Nachbarinnen und Nachbarn sein, langjährige Freunde, Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Peers sein.

Immer mehr treten Zugehörige neben Angehörige und bilden Vertrauenspersonen in Bereichen wie der Pflege, als Unterstützerinnen und Unterstützer oder als Netzwerk.

Relevante Fragen für Zugehörige:

  • Vertretung – Unter welchen Bedingungen können Zugehörige für eine pflegebedürftige Person handeln?
  • Unterstützung durch die Pflegekasse – Welche Angebote gibt es für pflegende Zugehörige?
  • Entlastungsleistungen – Wie können Zugehörige entlastet werden?

Wenn Sie als Zugehörige oder Zugehöriger einen pflegebedürftigen Menschen unterstützen und wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite. Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und die vorhandenen Möglichkeiten optimal zu nutzen.