Patientenverfügung und Vollmacht
Sie möchten vorsorgen und Ihren Willen festhalten, für den Fall, dass Sie ihn einmal durch eine Erkrankung nicht selbst äußern können? Sehr gerne, ich begleite Sie einfühlsam und mit jeglichem Hintergrundwissen, das man dazu benötigt.
Die Patientenverfügung belegt Ihren Wunsch, wie Sie im Fall der Fälle medizinisch und pflegerisch versorgt werden möchten, zum Beispiel vorübergehend nach einer Operation und vor allem in der Phase des Sterbens. Gemeinsam legen wir einen Plan fest, der Ihre persönlichen Wünsche, Ihre Lebensart, mögliche Vorerkrankungen und Behinderungen widerspiegelt.
Darüber hinaus können Sie in einer Vollmacht eine oder zwei Personen benennen, die Sie berechtigen, den Inhalt der Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Pflegepersonal zu vertreten. Auch dies halten wir gemeinsam fest.