Arbeitsrecht
Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und Institutionen finden bei mir Unterstützung im Arbeitsrecht.
Dabei helfe ich Ihnen vor allem durch eine außergerichtliche Beratung und vertrete Ihre Interessen bei Kündigungsschutzverfahren.
Das Arbeitsrecht erfasst das Arbeitsvertragsrecht, welches die Arbeitsverhältnisse regelt und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Schwerbehindertenrecht, das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen,
Fragen, die Sie sich stellen können, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben:
- Seit wann arbeiten Sie in dem Unternehmen?
- Was ist Ihre Tätigkeit im Unternehmen?
- Wann haben Sie die Kündigung erhalten?
- Wie haben Sie die Kündigung erhalten?
- Wie viele Arbeitnehmer sind in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
- Gibt es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen?
- Wurde der Betriebsrat angehört?
- Sind Sie schwanger?
- Sind Sie in Elternzeit?
- Wurden nur Sie gekündigt oder auch andere Kollegen?
- Haben Sie einen Schwerbehinderungsausweis?
- Sind Sie gleichgestellt?
- Wie oft waren Sie krank in der Vergangenheit?
- Hat der Arbeitgeber Sie abgemahnt oder ermahnt in der Vergangenheit?
- Hatten Sie einen Arbeitsunfall in der Vergangenheit?
- Bekommen Sie noch Lohn von Ihrem Arbeitgeber?
- Haben Sie noch Anspruch auf Urlaub?
- Haben Sie in der Vergangenheit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten?
Folgende Dokumente sind wichtig:
- Arbeitsvertrag mit allen Änderungen und Ergänzungen;
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate;
- Dienstpläne der letzten Wochen;
- Kündigung mit Briefumschlag oder Empfangsquittung;
- Rechtsschutzversicherung, Versicherungsnummer.